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Impressum

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Nachstehende Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte zwischen uns und dem Auftraggeber, auch wenn wir abweichenden Einkaufsbedingungen oder Gegenbestätigungen, die wir hiermit ausdrücklich ablehnen, nicht widersprechen.
Ergänzend gilt deutsches Recht

2. Entwurfskosten etc.
Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche vom Auftraggeber veranlasste Vorarbeiten werden auch dann berechnet, wenn der betreffende Auftrag nicht erteilt wird.

3. Preise
Den genannten Preisen ist die Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Sie verändern sich, wenn der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen an den Auftragsdaten vornimmt, entsprechend den dem Auftragnehmer dadurch entstandenen Mehrkosten.

4. Zahlung
Unsere Forderungen werden zur Zahlung fällig mit Rechnungserhalt. Bei Zahlung innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum 2% Skonto, Fracht, Porto, Versicherung und andere Frachtkosten ausgenommen.
Bei Zahlung später als 30 Tage nach Rechnungsdatum sind 8% Zinsen p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen.

5. Lieferung
Liefertermine sind verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigt haben. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens bei Verlassen des Werks die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

6. Eigentumsvorbehalt, Sicherheitsabtretung
Die Ware bleibt, ausgenommen Ihre Weiterveräußerung in ordnungsgemäßem Geschäftsgang, unser Eigentum bis zur Bezahlung des Kaufpreises. Die Forderungen des Auftragnehmers aus dem Weiterverkauf unserer noch nicht bezahlten Waren werden bereits jetzt an uns zur Sicherheit abgetreten. Der Auftragnehmer darf diese Forderungen so lange einziehen, wie er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber nachkommt.

7. Beanstandungen
Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach Warenempfang.
Sollte die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, so werden wir die Ware – vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge – nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

8. Toleranzen
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit (z.B. geringe Farbabweichungen), bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäße Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

9. Verwahren
Das Auflagernehmen und Aufbewahren von Rohstoffen, Halb- und Fertigerzeugnissen wie z.B. Druckplatten aller Art, fremden Papieren usw. erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers und ist besonders zu vergüten. Das gilt insbesondere für sogenannte Abrufaufträge.

10. Urheberrecht
Für die Prüfung des Rechts auf Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Das Urheberrecht und das Recht auf Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und desgleichen bleibt bei uns.
Nachdruck oder Vervielfältigung, gleichgültig in welchem Verfahren, auch derjenigen Lieferungen, die nicht Gegenstand eines Urheberrechts oder eines anderen gewerblichen Rechtsschutzes sind, ist ohne Genehmigung durch uns nicht zulässig.
Druckplatten, Lithographien, Kopiervorlagen, Filme, Satz, Daten, Bilddateien und desgleichen verbleiben unser Eigentum, auch wenn Sie gesondert in Rechnung gestellt werden.
Wir sind nicht verpflichtet, Umdrucke von Lithographien und Kopien von Kopiervorlagen oder Dateien an den Auftraggeber zu liefern.

11. Impressum
Wir können auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf unsere Firma hinweisen.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist Heidelberg.
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Es gelten unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen in jeweils neuester Fassung.

 

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